Rückrufbitte


Telefonisch unter 089/3106572

Montag bis Donnerstag 
(nicht Feiertag)
von 9.00 bis 12.30 Uhr 
und von 14.00 bis 19. 00 Uhr

Freitag (nicht Feiertag)
von 09.00 bis 13.00 Uhr 


Per Mail: info@fstv.de 
(Antwort nicht außerhalb unserer telefonischen Erreichbarkeit)


Via WhatsApp:

 (Antwort nicht außerhalb unserer telefonischen Erreichbarkeit)

Du suchst einen der schönsten und abwechslungs-reichsten Berufe, Menschen in einem der schönsten Bereiche, dem Mobil werden zu unterstützen, frei wie ein Selbstständiger und trotzdem die Vorteile eines Angestellten?


Dann melde dich! Wir beraten dich unverbindlich, auch zum Thema Arbeitsamt Förderung.

Wir bilden dich vom Fahrschüler m/w/d

bis zum Fahrlehrer m/w/d aus!


Beginn jederzeit möglich, mach den ersten Schritt!

Ein kurzer Kick zum Glück

Fahrlehrerausbildung


Anerkennung der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis nach §16 FahrlG durch LRA München


The easy way to start,

oder wie ich Fahrlehrer (m/w/d) werde?




Fahrlehrer ist eine staatlich anerkannte und bundesweit einheitliche

Bezeichnung für einen Dienstleistungsberuf im Verkehrswesen.

Voraussetzungen


 (gem. § 2 FahrlG)

Mindestalter: 21 Jahre

Verfassung: Geistig, körperlich und fachlich geeignet
-> Nachweis durch amtsärztliches Zeugnis

Vorbildung: abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Beruf
oder
gleichwertige Vorbildung, z.B. Abitur oder Fachhochschulreife

Fahrerlaubnisse: Klasse BE (PKW mit Anhänger)
-> Fahrerlaubnis Klasse B seit mind. drei Jahren 

Ausbildung 


1 Monat Einführungsphase

7 Monate Vollzeitlehrgang in der Fahrlehrerausbildungsstätte

4 Monate Praktikum in der Ausbildungsfahrschule

2 Reflexionstage in der Fahrlehrerausbildungsstätte während des Praktikums und

1 Reflexionswoche in der Fahrlehrerausbildungsstätte während des Praktikums 

Prüfungen 


Fahrpraktische Prüfung

Schriftliche Fachkunde Prüfung

Mündliche Fachkunde Prüfung

Theoretische und praktische Lehrprobe in einer Ausbildungsfahrschule 
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