(Antwort nicht außerhalb unserer telefonischen Erreichbarkeit)
Wegen bestehender Hygiene- und Infektions- schutzmaßnahmen dürfen wir seit 2020 keine Schutzausrüstung mehr stellen. Voraussetzung für die Ausbildung und die praktische Prüfung ist eine komplette Motorradschutzausrüstung, diese hat der Fahrschüler m/w/d ab Beginn der Ausbildung mitzuführen. Eine Ausbildung ohne komplette Schutzausrüstung ist, auch in Ausnahmefällen nicht möglich. Zur Schutzausrüstung gehören: ein geschlossener Motorradhelm, Motorradhandschuh (Straße), Motorradschuhe (Knöchel-hoch), zugelassene Motorradjacke und Motorradhose inkl. Knie-, Schulter-, Ellenbogen- und Rückenprotektor.
Motorrad mit 16 Jahren A1
Motorrad ab 18 Jahren A2
Motorrad ab 24 Jahren A
Aufstieg A1 auf A2
Aufstieg A2 auf A
Motorrad mit dem Auto Führerschein?!?!